In einem Leiharbeitsverhältnis gibt es zwei direkt Beteiligte. In meinem Arbeitsleben war ich nur immer kurz in einem Leiharbeitsverhältnis.
- Der Leiharbeitnehmer
- Der Leiharbeitgeber
Es entsteht oft über Vermittler. Als Arbeitnehmer bin ich beim Vermittler angestellt. Dieser darf mich in der Regel zu einem seiner Auftragnehmer vermitteln. Das führt dazu, dass ich zu dem Unternehmen bei dem ich eingesetzt bin, kein so enges Verhältnis eingehe wie zu einem Unternehmen bei dem ich eingestellt bin.
Zu meinem Verleihunternehmen entsteht nur ein enges Verhältnis, wenn das Vertragsverhältnis länger dauert und ich die anderen Personen kennenlernen kann. Auch der Austausch über die jeweiligen Einsatzgebiete kann hier hilfreich sein.
Die gesetzliche Grundlage, dass ein unbegrenztes Arbeitsverhältnis zur Leiharbeitsfirma entsteht, wenn ich zu lange dort beschäftigt bin, führt zur persönlichen Unsicherheit, denn ich weiß nicht, ob mein Unternehmen mich behalten will oder nicht. Ich kabb also davon ausgehen, dass die Anstellung nur so lange dauert, dass kein unbefistetes Arbiitsverhältnis entsteht. Das wirtschaftliche Problem für ein Leihunternehmen ist als Geschäftsrisiko für das Leihunternehmen zu sehen. Wie es damit umgeht ist für mich nur bedingt ersichtlich.